

Sie begrüßten fraktionsübergreifend, dass erstmalig eine Debatte zu dieser wichtigen Frage im Parlament stattfinde und waren sich in der Auffassung einig, dass das Kloster Mor Gabriel unbedingt erhalten werden muss und ein Symbol und Gradmesser für den Umgang der Türkei mit den Minderheitenrechten und der Religionsfreiheit in Bezug auf die Aramäer darstellt. In diesem Sinne müsse weiter auf die Türkei eingewirkt werden, auch im Hinblick auf die EU-Beitrittsverhandlungen. Es wurde aber deutlich, dass ein direktes Einwirken auf die Prozesse gegen Mor Gabriel nicht möglich ist. Es könne und müsse weiter an die Türkei appelliert und ihr gegenüber weiter auf der Einhaltung von internationalen Vereinbarungen über Religionsfreiheit, Menschen- und Minderheitenrechte bestanden werden. Seitens der Opposition wurde kritisiert, dass der nun vorliegende Antrag an die Bundesregierung nicht wesentlich über den 2009 im Bundestag eingebrachten Antrag zum Kloster hinausgehe und die Koalitionsfraktionen es versäumt hätten, mit einem koalitionsübergreifenden Antrag ein deutlicheres Zeichen an die Türkei zu senden. Das Papier wurde in die Ausschüsse verwiesen, was doch noch die Möglichkeit eines koalitionsübergreifenden Antrags eröffnet.
